Pic: Das tun wir für Sie

Familienrecht

Kommt es zu einer Trennung oder familiären Auseinandersetzung, ergibt sich für den Betroffenen oft gleich ein ganzes Bündel an Fragen und Problemstellungen.

Zusätzlich geht es neben den reinen Rechtsfragen auf der familiären Ebene oft auch um emotionale Konflikte zwischen den Beteiligten und um wirtschaftliche Auswirkungen. Die anwaltliche Arbeit erfordert daher nicht nur Fachkompetenz, sondern setzt auch Sensibilität im Umgang mit den Mandanten und wirtschaftliches Abwägen voraus.

Im Familienrecht ist vor allem die Ehescheidung ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht immer vermeiden lassen, bemühen wir uns durch Verhandlungen mit der Gegenpartei darum, bereits vor dem gerichtlichen Verfahren zu einer formwirksamen Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung zu gelangen. So ist schließlich nur noch das Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären.

Das Scheidungsrecht zieht darüber hinaus meist weitere Streitigkeiten mit sich, die den Unterhalt und das Umgangsrecht betreffen, oder die Vermögensauseinandersetzung bzw. die Regelung offener Verbindlichkeiten. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen. Wir bitten um Beachtung, dass wir keine Interessenvertretung in isolierten Sorgerechtsverfahren übernehmen.

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